Viele Arbeitnehmer nutzen betriebliche Leasing-Angebote nicht nur für das Auto, sondern auch neuerdings für ein Fahrrad. E-Bikes sind relativ teuer und ein Leasing mit Unterstützung des Arbeitgebers reduziert den Aufwand. Eine Entgeldumwandlung hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Leasingverträge laufen in der Regel über 36 Monate. In die Leasingrate kann auch eine Verzinsung, abhängig von Anbieter, eingerechnet sein. Wenn Sie ohne Zinsen (Zinssatz 0%) rechnen ist die Leasingrate Kaufpreis / 36.
Die Politik hat die Zeichen der Zeit erkannt und fördert Dienstfahrräder, die mit Gehaltsumwandlung genutzt werden. Bei Fahrrädern, die der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 dem Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung überlassen hat, muss der geldwerte Vorteil nur mit 0,25% des UVP des Fahrrads versteuern werden. D.h. bei einem E-Bike für 2000 € sind nur 5 € zu versteuern.